*¹ | Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten (NRW) soweit nicht darüber hinaus anderslautend vom Vereinsvorstand festgelegt. Für Raubfische (Hecht, Zander, Barsch, Wels und Aale) hat der Vorstand beschlossen, dass in der Zeit vom 15.02 bis zum 30.04 der Einsatz jeglicher Kunstköder sowie auch toter Köderfische einschließlich Fischfetzen etc. an unseren Vereinsseen verboten ist! Die Fließgewässer obliegen nicht der Sonderregelung! Die gefangenen Fische sind sofort ins Fangbuch einzutragen. |
*² | Insgesamt höchstens 5 Edelfische (Aale, Schleien, Forellen, Äschen, Karpfen). |
*³ | Gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende längsten Teils der Schwanzspitze. |
*⁴ | Da in unseren Seen seit Jahren nur noch Seeforellen eingesetzt werden, wurde ein generelles Mindestmaß von 50 cm für Forellen in unseren Seen festgelegt, damit es keine Verwechselungen mehr geben kann. |
*⁵ | Die hier aufgeführten Mitnahmemengen gelten nur für Vereinsmitglieder! |